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Erklärung zur Barrierefreiheit

Christina Christ, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Kelberg, ist bemüht, diese Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Erstellt am 22. September 2026

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für den unter dieser Domain erreichbaren Internetauftritt von Christina Christ, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Kelberg, einschließlich des Kontaktformulars.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 2020 in der jeweils geltenden Fassung sowie die auf dessen Grundlage erlassene Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP). Beide setzen die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen um. Als technischer Maßstab dient die europäische Norm EN 301 549 und darüber die Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA.

Stand der Vereinbarkeit

Weitgehend vereinbar

Diese Website wurde bei ihrer Erstellung von Grund auf an den Erfolgskriterien der WCAG 2.1, Stufe AA, ausgerichtet: unter anderem eine durchgängige Tastaturbedienbarkeit, sichtbare Fokusanzeige, eine Sprungmarke zum Inhalt, beschriftete Formularfelder mit unmittelbarer Fehlerrückmeldung, eine im Farbkonzept geprüfte Kontrastgestaltung, verständliche Linktexte, eine logische Überschriftenstruktur, Alternativtexte für bedeutungstragende Bilder sowie die Berücksichtigung reduzierter Bewegung (prefers-reduced-motion) für Personen, die Animationen möglichst vermeiden möchten.

Diese Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung durch die Ersteller der Website. Eine unabhängige Prüfung, etwa nach dem BITV-Test-Verfahren, hat bislang nicht stattgefunden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend genannten Inhalte sind aus den jeweils genannten Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Anforderungen

b) Unverhältnismäßige Belastung

Es werden derzeit keine Inhalte aus diesem Grund von der Barrierefreiheit ausgenommen.

c) Nicht vom Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften erfasst

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22. September 2026 erstellt. Sie wird bei wesentlichen inhaltlichen oder technischen Änderungen der Website überprüft und mindestens einmal jährlich aktualisiert.

Barrieren melden – Feedback

Kontakt für Rückmeldungen

Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung dieser Website auffallen oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form, wenden Sie sich bitte an:

Name
Bürgermeisterin Christina Christ
Anschrift
Dauner Straße 22, 53539 Kelberg
Telefon
02692 872-30
E-Mail
Rathaus@vgv-kelberg.de

Alternativ nutzen Sie gerne das Kontaktformular auf der Startseite. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 15 Werktagen zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit der Antwort auf Ihre Meldung nicht zufrieden sind oder innerhalb einer angemessenen Frist keine Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Durchsetzungsstelle Rheinland-Pfalz

Zuständig
Landesbeauftragte/r für die Belange von Menschen mit Behinderung
Behörde
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Anschrift
Bauhofstraße 9, 55116 Mainz
Telefon
06131 16 5342
Fax
06131 16 17 5342
E-Mail
durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de
Web
www.lb.rlp.de

Ergänzend besteht beim oder bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eine Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) für eine kostenfreie, außergerichtliche Streitbeilegung:

Schlichtungsstelle nach § 16 BGG

Anschrift
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon
030 18 527-2805
Fax
030 18 527-2901
E-Mail
info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web
www.schlichtungsstelle-bgg.de

So haben wir geprüft

  1. Selbstbewertung der Seitenstruktur, Bedienbarkeit und Farbkontraste anhand der Erfolgskriterien der WCAG 2.1, Stufe AA, während der Erstellung der Website.
  2. Manuelle Prüfung der Tastaturbedienbarkeit (Navigation, Formular, Dialoge, Cookie-Einstellungen) ohne Maus.
  3. Rechnerische Prüfung der verwendeten Farbkombinationen auf ausreichenden Kontrast.

Diese Prüfung ersetzt keinen unabhängigen BITV-Test. Sollten Sie dennoch auf Barrieren stoßen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten.